Jesus vor Gericht
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Ein jüdisches Gericht verurteilte Jesus von Nazareth wegen Gotteslästerung. Aber Er wurde nicht wegen dieses Verbrechens gekreuzigt. Das Kreuzigen war eine römische Todesstrafe, nicht eine jüdische. Vor dem römischen Richter beschuldigte man Jesus der Aufwiegelei. Aber Er wurde von dieser Anklage freigesprochen. Warum wurde Er dann gekreuzigt? Weil ein willfähriger römischer Herrscher, der zugleich oberster Gerichtsherr war, zwar Jesus dreimal von aller Missetat freigesprochen, aber dann dem Drängen der Menge Gehör geschenkt hatte, die von den Hohenpriestern aufgestachelt worden war. Jesus wurde auf Betreiben Seines eigenen Volkes von Rom ermordet.
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Eine geplante Ermordung
Die Gelehrten haben mehr als ein Dutzend Beispiele dafür gefunden, wie die jüdischen Führer ihr eigenes Gesetz gebrochen haben, um Jesus festzunehmen und vor Gericht zu bringen. Um nur einige aufzuzählen: Er wurde in der Nacht festgenommen; Er wurde vor der Verhandlung von einem einzelnen Richter verhört; der Sanhedrin hielt das Gericht über Ihn zur Nachtzeit und außerdem an einem Tag, an dem dies nicht geschehen durfte; die Verhandlung wurde an ein und demselben Tag eröffnet und geschlossen; das Urteil war einzig und allein auf das Geständnis des Angeklagten begründet.
Jede dieser verbotenen Verfahrensmethoden lässt auf außergewöhnliche Eile schließen. Warum verhafteten Ihn die Feinde nicht bei Tageslicht und lange genug vor den jüdischen Festtagen, dass der Hohe Rat die erforderliche Verhandlung an aufeinanderfolgenden Tagen hätte abhalten können? Warum schleppten sie Jesus zu einer ungesetzlichen Befragung vor einem Hohenpriester? Und warum stellten die Verschwörer, die ja doch Judas bezahlt hatten, damit er den Meister verrate, nicht auch bestochene Zeugen, um Ihn rechtsgültig zu überführen? Die ganze Verhaftung und Verhandlung sieht sich heute so an, als sei es ein nachträglicher Einfall gewesen, eine hastige Improvisation anstelle eines anderen Planes, der missglückt war. Vielleicht war es wirklich so.
Jesus hatte die jüdischen Führer bei ihren Versuchen, Ihm eine Falle zu stellen, so oft zu Fall gebracht, dass sie wahrscheinlich nichts davon hielten, Ihm in einem öffentlichen Gerichtsverfahren gegenüberzustehen. Sie wussten auch, dass es schwierig sein würde, Ihn eines Kapitalverbrechens zu überführen. Infolgedessen lesen wir in den drei synoptischen Evangelien, wie die Hohenpriester und Schriftgelehrten sich verschworen und planten, Jesus „mit List” zu ergreifen und zu töten. (Siehe Matthäus 26:4; Markus 14:1; Lukas 22:2.) Wenn Jesus von befugten Beamten und bei Tageslicht festgenommen worden wäre, so hätte man darauf verzichten können, Ihn durch Judas identifizieren zu lassen.
Nächtliche Gerichtsverhandlung
Anstatt dessen ging Judas in der Nacht hin und führte „eine große Schar mit Schwertern und mit Stangen” (Matth. 26:47; Markus 14:43) an, um Jesus an einer geheimen Stelle außerhalb der Stadt zu fassen. Wenn sie Mord im Sinn hatten, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen, warum sie Ihn dann banden und zu Hannas brachten. Vielleicht waren zuviel Zeugen zugegen, als dass sie einen Mord gewagt hätten; vielleicht war der kurze Schlagwechsel mit den Schwertern, bei dem der persönliche Diener des Hohenpriesters beteiligt war, ein so deutlicher Hinweis auf diesen hohen Beamten, dass man den Plan fallen ließ. Wie dem auch sei, Jesus wurde zunächst zu Hannas geführt, dem früheren Hohenpriester, der noch immer die bedeutendste politische Persönlichkeit in Judäa war. Keinerlei Verfahrensordnung erklärt oder rechtfertigt diese nächtliche Befragung. Sie lässt sich nur als die Handlungsweise erschreckter Untergebener deuten, denen ihr Plan missglückt war und die neue Anweisungen brauchten. Zwar war ihnen Jesus auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, aber sie mussten doch vorsichtig sein; denn Er war beim Volk beliebt, und Seine ungestümen galiläischen Jünger wussten sehr wohl, wer Ihn festgenommen und weggeschleppt hatte.
In aller Eile berief man eine Nachtsitzung, eine außerordentliche Sitzung, ein und stellte Jesus vor dieses Gericht. Die führenden Priester suchten nach Zeugen, die gegen Ihn hätten aussagen können, fanden aber niemanden, dessen Zeugnis gegolten hätte. Einige falsche Zeugen machten ihre Aussage, aber sie widersprachen einander und mussten deshalb nach jüdischem Recht abgelehnt werden. Jesus stand während der ganzen Beweisaufnahme da, ohne ein Wort zu sagen. Das war Sein gutes Recht. Im Gegensatz zum angelsächsischen Recht, wo man dem Angeklagten die Beschuldigung zur Kenntnis bringt und er sich dann schuldig oder nicht schuldig bekennt, räumte das jüdische Recht dem Beschuldigten das Recht ein, sich jeder Äußerung zu enthalten. Er galt nicht einmal als formell angeklagt, bis die Beweise gegen ihn vorgebracht waren. Die hastig einberufene Verhandlung war nicht imstande, irgendwelche Beweise gegen Jesus vorzubringen. Ja, es ist sogar nicht einmal klar, was sie Ihm beweisen wollten. Einige Gelehrte meinen: Aufwiegelung, andere: falsches Prophezeien, wieder andere: Gotteslästerung.
Nach langem Hin und Her befahl der Hohepriester — und verletzte dadurch die bestehende Regel, dass niemand sich selbst beschuldigen müsse —, Jesus solle antworten, ob Er der Sohn Gottes sei. „Ich bin's”, entgegnete Jesus. Da zerriss der Hohepriester theatralisch sein Obergewand und rief: „Wozu brauchen wir noch Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört. Was ist eure Meinung?” (Markus 14:63, 64). Das Gericht verurteilte Jesus einstimmig zum Tode.
Durch Seine freiwillige und wahrheitsgemäße Antwort hatte Jesus Seinen Feinden die Mittel in die Hand gegeben, Ihn zu verurteilen. Wie es mit Seinem Leben war, das man Ihm nicht nehmen konnte, außer Er selbst ließ es von sich, so war es auch mit Seinem Verfahren. Nicht einmal die dreistesten Rechtsbrüche konnten Ihn einer Missetat überführen, es sei denn, Er selbst lieferte ihnen die Handhabe.
Wäre Jesus ein gewöhnlicher Sterblicher gewesen, so hätten Seine Richter in einem Punkt recht gehabt. Gotteslästerung war ein Kapitalverbrechen, und sie kam dadurch zustande, dass man in Tat oder Wort die göttliche Macht verunehrte oder sie sich anmaßte. Aber Jesus war kein gewöhnlicher Sterblicher. „Das einzige sterbliche Wesen, für das jenes schreckliche Verbrechen der Gotteslästerung — nämlich die Beanspruchung göttlicher Eigenschaften und Kräfte — unmöglich war, stand vor den Richtern Israels als überführter Gotteslästerer” (James E. Talmage, Jesus der Christus, S. 511).
Pontius Pilatus
Als es Tag wurde, trat der Sanhedrin wieder zusammen und bestätigte sein Urteil. Dann wurde Jesus wieder gebunden und zu Pontius Pilatus gebracht, dem römischen Prokurator oder Statthalter in Judäa, der allein die Macht hatte, für Ihn die Todesstrafe anzuordnen. (Einige Gelehrte sind der Meinung, dass auch die Juden ein Todesurteil vollstrecken konnten, und zwar durch Steinigung für ein religiöses Verbrechen wie Gotteslästerung; man habe damals nur deswegen die Römer eingeschaltet, um die Schuld am Tod des beliebten Predigers auf sie abschieben zu können. Diese Erwägung dürfte aber zweitrangig sein. Siehe auch Joh. 18:31.)
Die Hohenpriester und Ältesten versuchten zunächst, Pilatus dahin zu bringen, dass er die Kreuzigung Jesu einfach deshalb anordnete, weil Er von einem jüdischen Gericht zum Tode verurteilt worden war. Pilatus weigerte sich aber. Die Lästerung eines israelitischen Gottes war für ein römisches Gericht kein Vergehen; deshalb mussten sie eine neue Anklage vorbringen. Sie beschuldigten Jesus der Aufwiegelung, eines Kapitalverbrechens, und behaupteten, Er habe sich in die Steuererhebung eingemischt, stachele die Leute auf und gebe sich als König aus. Pilatus hörte sich die Anklage an, ließ sich von Jesus erklären, dass „mein Reich nicht von dieser Welt” sei, und sprach danach sein Urteil: „Ich finde keinen Grund, ihn zu verurteilen.” (Joh. 18:38). Dann begann er aber angesichts der neuerlichen, heftigen Anklagen von den Hohenpriestern wieder zu schwanken; er erkannte eine gute Möglichkeit, die Verantwortung von sich abzuwälzen, und sandte seinen galiläischen Gefangenen zu Herodes, dem Beherrscher Galiläas, der sich gerade in Jerusalem befand, um das Passahfest mitzufeiern. Herodes aber konnte keinen Anhaltspunkt für ein Urteil über den Mann finden, der in gelassener Würde vor ihm stand, und sandte Ihn zu Pilatus zurück.
Ein mutiger römischer Richter, der sich seiner Sache sicher war, hätte den Mann, den er freigesprochen hatte, sofort in Freiheit gesetzt. Pilatus war aber weder mutig, noch war er sich seiner Sache sicher. Er machte sich Sorgen wegen der Bürgerunruhe im Land und fürchtete, es könne in der kleinen Provinz zu einem Aufstand kommen. Und in seinem Amt war er alles andere als sicher. Pilatus war von Seianus eingesetzt worden, dem römischen Minister, dem der greise Tiberius das ganze Reich anvertraut hatte, als er sich auf die Insel Capri zurückzog. Aber Tiberius war vor kurzem nach Rom zurückgekehrt, und man hatte Seianus mit einigen seiner Anhänger verhaftet und hingerichtet. Nun, da der einstige Beschützer entehrt und tot war, hatte Pilatus in Rom keinen allzu sicheren Stand. Er konnte nicht auf die Unterstützung und Mitarbeit der jüdischen Führer verzichten, um die Intrigen abzuwehren, die in Rom gegen ihn angezettelt wurden. Und er konnte es nicht riskieren, dass es einen Volksaufstand gäbe oder dass noch einmal so etwas geschähe wie damals, wo er vom Kaiser getadelt worden war, nachdem ein paar jüdische Führer sich direkt an den Kaiser gewandt hatten mit der Beschwerde, Pilatus habe in Jerusalem selbstherrlich einige Götzenbilder aufrichten lassen. Pilatus hatte demnach ein ungewöhnlich feines Ohr für die hinterhältige Anspielung der Hohenpriester: „Wenn du ihn freilässt, bist du kein Freund des Kaisers!” (Joh 19:12).
Kreuzige ihn!
Der weitere Verlauf ist wohlbekannt. Pilatus war sich dessen voll bewusst, dass Jesus unschuldig war, wollte ihn aber dennoch nicht offen freigeben; so wandte er sich an die versammelte Menschenmenge und wollte sie veranlassen, Jesus als denjenigen Gefangenen zu bezeichnen, der üblicherweise zum Fest begnadigt wurde. Aber die Priester waren nicht so leicht zu schlagen. Sie „reizten” und „überredeten das Volk” (Markus 15:11; Matthäus 27:20), einen anderen Gefangenen namhaft zu machen, nämlich den Barabbas. Pilatus fragte nun, was er mit Jesus tun solle? Immerfort brüllte die Menge: „Kreuzige ihn!” „Pilatus aber sprach zu ihnen: ,Was hat er denn Übles getan?': Da schrien sie: Kreuzige ihn! Pilatus entgegnete: Was hat er denn für ein Verbrechen begangen? Sie schrien noch lauter: Kreuzige ihn! Darauf ließ Pilatus, um die Menge zufrieden zu stellen, Barabbas frei und gab den Befehl, Jesus zu geißeln und zu kreuzigen” (Markus 15:13-15). Zuerst aber wusch Pilatus sich die Hände zum Zeugnis, dass er daran unschuldig sei; er hatte dies ja schon einmal den Anklägern entgegengehalten: „Ich finde keinen Grund, ihn zu verurteilen!” (Siehe Matth 27:24; Joh 19:6.)
Die Masse — aufgestachelt und gelenkt von den Hohenpriestern und Ältesten — hatte gesiegt. Ein hervorragender kanadischer Jurist, James C. McRuer, bemerkt dazu: „In sämtlichen Annalen der Rechtsgeschichte wird man wohl kaum einen zweiten Fall finden können, wo ein Gefangener, der von einem zuständigen Gericht als nicht schuldig erklärt worden war, von eben demselben Richter, der ihn freigesprochen hatte, dem Henker übergeben wurde.” .
Verwendete Quellen
Der Stern April 1970, von Dallin H. Oaks
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