Die Generalautoritäten
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Die Erste Präsidentschaft besteht aus drei präsidierenden Hohenpriestern — einem Präsidenten und zwei Ratgebern —, deren Pflicht es ist, die Arbeit der gesamten Kirche in allen Dingen der Kirchenleitung, Organisation und Verwaltung zu überwachen. Kein Teil der Kirchenarbeit liegt außerhalb ihrer Vollmacht. Beim Tode des Präsidenten löst sich die Erste Präsidentschaft auf.
Eng verbunden mit der Ersten Präsidentschaft ist das Kollegium der Zwölf Apostel. Die Zwölf sind besondere Zeugen für Christus, und es ist ihre Pflicht, das Evangelium in die ganze Welt hinauszutragen. Außerdem können sie nötigenfalls zur unmittelbaren Unterstützung der Ersten Präsidentschaft herangezogen werden. Wenn der Rat der Ersten Präsidentschaft aufgelöst ist, wird der Rat der Zwölf zum leitenden Kollegium, bis die Erste Präsidentschaft neu organisiert worden ist. Der amtsälteste Apostel ist der Präsident des Rates der Zwölf.
Die Patriarchen der Kirche besitzen die Vollmacht, zu siegeln und zu segnen, jedoch nur, wie sie in ausgesprochen patriarchalischen Segnungen zum Ausdruck kommt. Sie erhalten ihre Unterweisungen vom Präsidierenden Patriarchen.
Über die Kollegien der Siebziger — die Missionskollegien der Kirche — präsidieren die sieben Präsidenten des ersten Kollegiums. Dieser Rat arbeitet unter der Leitung der Apostel. Würden je die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf zu gleicher Zeit aufgelöst werden, dann würde das erste Kollegium der Siebziger das präsidierende Kollegium sein, bis eine volle Neuorganisation hergestellt wäre.
Die zeitlichen Angelegenheiten der Kirche werden größtenteils von der Präsidierenden Bischofschaft erledigt, die aus dem Präsidierenden Bischof und seinen beiden Ratgebern besteht. Die Präsidierende Bischofschaft hat auch die allgemeine Aufsicht über die Bischöfe der Gemeinden der Kirche.
Zu den Generalautoritäten zählen: die Erste Präsidentschaft, die Zwölf Apostel, die Assistenten der Apostel, der Präsidierende Patriarch, die Präsidenten des ersten Kollegiums der Siebziger und die Präsidierende Bischofschaft — im ganzen ca. 32 Männer. Diese allgemeinen präsidierenden Hauptautoritäten, welche die großen Abteilungen im Priestertum darstellen, haben sämtliche allgemeinen Angelegenheiten der Kirche zu erledigen.
verwendete Quellen
- Eine vernunftgemäße Theologie von John A. Widtsoe